Behandlungskosten
- Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker und evtl. auch für die verschriebenen Medikamente ganz oder teilweise – die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz endsprechend.
- Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.
Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler; sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
- Alle Behandlungen werden nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.
- Die Kosten für den ersten ausführlichen Termin (Erstanamnese) betragen 120,- €. Für diesen ersten Termin planen Sie bitte ein Zeitfenster von ca. 1,5 Stunden ein. Folgetermine dauern meist 30 – 45 Minuten und werden nach Zeitaufwand berechnet.Grundsätzlich richten sich die Behandlungskosten nach Art und Dauer der gewählten Therapie.
- Kosten für Laboruntersuchungen (z. B. Stuhl, Blut, Urin) werden gesondert berechnet oder dem Patienten direkt vom Labor in Rechnung gestellt.
- Der Patient trägt die Kosten für verschriebene bzw. in der Praxis zur Behandlung verwendete Medikamente
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für eine Behandlung in vollem Umfang zu zahlen, sprechen Sie mich gern an. Ich werde versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, um eine Behandlung zu ermöglichen.